Einsatz des THW Tuttlingen in NRW und RLP

Symbolfoto, Quelle: THW/Max Mölkner

Auch das THW Tuttlingen leistet seit dem vergangenen Wochenende einen Beitrag zur Bewältigung der katastrophalen Lage in Westdeutschland. So wurden bereits folgende Anforderungen und Aufträge abgearbeitet:

 

·        Rücksprache mit der Integrierten Leitstelle Tuttlingen, sowie dem Kreisbrandmeister inklusive Beratungen über das Leistungsspektrum des THW

·        Austausch mit dem Leitungs- und Koordinierungsstabes der Regionalstelle Villingen-Schwenningen inkl. der Übernahme diverser Anforderungen und Aufträge

·        Bereitstellung und Überführung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit in der Bereitstellungsraum Nürburg zur Beratung der dortigen Einsatzleitung vom 19.07.2021 bis voraussichtlich 24.07.2021

·        Personentransport der Fachkraft für Arbeitssicherheit von Tuttlingen nach Stuttgart zum Sammelpunkt und zurück

·        Transport von Zelten und Zeltausstattung zum Sammelpunkt des THW Trossingen

·        Organisation von Einweggeschirr für die Fachgruppe Logistik-Verpflegung und dessen Transport an den Sammelpunkt des THW Trossingen

 

Wie lange solche Aufgaben auf uns zukommen werden und welche Aufgaben zukünftig im Rahmen dieses Einsatzes auf den Ortsverband zukommen, ist aktuell noch unklar und veränderlich. Über neue Aufträge folgen entsprechende Informationen.

 

Wir bedanken uns bei den bisherigen Einsatzpartnern für deren Unterstützung und der sehr guten Zusammenarbeit und sind in Gedanken bei den Geschädigten dieser Katastrophe und allen Helfenden vor Ort.

 

Weitere Informationen zum Einsatz des THW in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen

Weitere Informationen für Sach- und Geldspenden auf der Website des Bundesamtes für Katastrophenschutz

Digitale Pinnwand für Sachspenden und Hilfsangebote von SWR3


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.




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